Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nach Vorschrift
Gemäß DIN 18650 und ASR A1.7
- Kunden
- Alle Gewerbe mit kraftbetätigten Türen und Toren
- Prüfung nach
- DIN 18650 und ASR A1.7 Durchführungsanweisung
- Grundlage
- Gemäß DIN 18650 und ASR A1.7
- Prüffrist
- 1 Jahr
Sicherheit gewährleisten: Professionelle Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren durch die NORM Prüfservice GmbH
Türen und Tore die mit Kraft betätigt werden, sind oft in großen Lagerhallen und in Eingangsbereichen wiederzufinden. Unternehmen müssen regelmäßig ihre kraftbetätigten Türen und Tore prüfen lassen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Lassen Sie die kraftbetätigten Türen und Tore nach den Vorschriften professionell prüfen. Die NORM Prüfservice GmbH übernimmt für Sie die Prüfung in vollem Umfang.
Kraftbetätigte Türen und Tore prüfen – Diese Normen und Gesetze gibt es
Kraftbetätigte Türen sind bewegliche Raumabschlüsse, die mithilfe eines Motors betrieben werden. Die Flügel der Tür bewegen sich vollkommen automatisch und können bei Fehlfunktion zur Gefahr werden. Aus diesem Grund müssen Sie regelmäßig Ihre kraftbetätigten Türen und Tore prüfen lassen. Die UVV-Prüfung der kraftbetätigten Tore wird in der DIN 18650 und ASR A1.7 geregelt. Diese Vorschriften beziehen sich auf den Aufbau der Anlage, auf die Kontrolle, Prüfung, Kennzeichnung und Inbetriebnahme. Wenn Sie kraftbetätigte Türen und Tore prüfen lassen wollen, können Sie dies nicht selbst machen. Die Prüfung muss von einem Sachkundigen vorgenommen werden. Vor der ersten Inbetriebnahme muss eine Prüfung stattgefunden haben. Auch wenn die Türen und Tore im Einsatz sind, muss eine regelmäßige Wartung erfolgen.
Dann müssen Sie kraftbetätigte Türen und Tore prüfen
Wichtig ist, dass die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu keinem Zeitpunkt gefährdet ist, weshalb Sie kraftbetätigte Türen und Tore prüfen lassen müssen. Die Türen und Tore müssen direkt nach dem Einbau und vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden. Danach müssen die Türen und Tore weiterhin mindestens einmal im Jahr einer Prüfung unterzogen werden. Wurden die Türen und Tore geprüft, muss das Ergebnis selbstverständlich dokumentiert und archiviert werden.
Kraftbetätigte Türen und Tore prüfen: Wer darf die Prüfung durchführen?
Laut Vorschrift dürfen nur qualifizierte Fachkräfte die Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren vornehmen, die Funktionsfähigkeit beurteilen und diese mit einem Prüfprotokoll bescheinigen. Die NORM Prüfservice GmbH führt für Sie die Prüfung nach DIN 18650 und ASR A1.7 ordnungsgemäß und fachgerecht durch. Sie müssen die kraftbetätigten Türen und Tore prüfen lassen und dabei immer die Vorgaben des Herstellers beachten.
Kraftbetätigte Türen und Tore prüfen: Deshalb ist es so wichtig
Lassen Sie kraftbetätigte Türen und Tore prüfen, um Unfälle in Ihrem Unternehmen zu vermeiden. Mit einer solchen Prüfung können Defekte nämlich frühzeitig aufgedeckt werden. Nur mit einer regelmäßigen Prüfung können Sie sicher sein, dass keine Gefahr von den Türen und Toren ausgeht. Mit den wiederkehrenden Prüfungen sorgen Sie für einen sicheren Arbeitsplatz.
Kraftbetätigte Türen und Tore prüfen: Die NORM Prüfservice GmbH ist Ihr Ansprechpartner
Die geschulten Mitarbeiter der NORM Prüfservice GmbH übernehmen die Prüfung von Anschlagmitteln, die Prüfung von Schwingtoren, Rolltoren, Drehflügeltoren, Falttüren, Hubfenstern und anderen Türen. Doch auch die Elektroprüfung wird von der NORM Prüfservice GmbH durchgeführt. Profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen, wenn Sie sich für uns entscheiden. Um die Sicherheit Ihres Unternehmens zu gewährleisten, arbeiten wir besonders schnell und flexibel bei Ihnen vor Ort. Hinzu kommt, dass unsere Prüfer ausgebildete und zertifizierte Prüftechniker mit Sachkundenachweis sind. Nutzen Sie unser Kontaktformular, wenn auch Sie die kraftbetätigten Türen und Tore in Ihrem Unternehmen prüfen lassen möchten.