Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV 208-016

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Kunden
Alle Gwerbe mit Dienstfahrzeugen auch Privatnutzung
Prüfung nach
DGUV 208-016 Durchführungsanweisung
Grundlage
Gemäß DGUV 208-016 (ehemals BGI 694)
Prüffrist
1 Jahr

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Sicherheit geht vor: Professionelle Prüfung von Leitern und Tritten durch die NORM Prüfservice GmbH

In Folge eines im Rahmen der Digitalisierung immer weiter zunehmenden Wirtschaftsvolumens im Onlinehandel, in der Industrie und weiteren Sektoren, steigen auch die Risiken und Gefahren, die von ungeprüften Leitern und Tritten ausgehen. Bei einem Sturz, dessen Ursache eine ungeprüfte Leiter oder ein Tritt ist, wird vonseiten der Berufsgenossenschaften oftmals genauer hingeschaut. Die Verantwortung dafür trägt der Unternehmer, der verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass seine Betriebsmittel fach- und fristgerecht gemäß DGUV Vorschrift 208-016 überprüft werden. Unabhängig davon, handelt es sich bei Leitern und Tritten um gefährliche Arbeitsmittel, die nicht unterschätzt werden sollten. Ca. 50.000 Unfälle pro Jahr sind auf den Umgang mit Leitern und Tritten zurückzuführen. Vernachlässigen Sie deshalb als Unternehmer die Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 (neuerdings DGUV Information 208-016) nicht. Die NORM Prüfservice GmbH berät Sie gerne.

pruefung von leitern und tritten

Prüfung von Leitern und Tritten - Weshalb ist sie Pflicht?

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten. Bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere bei der Prüfung von Leitern und Tritten, spielen die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine wichtige Rolle. Die Ziele des Arbeitsschutzgesetzes sind darauf ausgelegt, die Sicherheit am Arbeitsplatz durch Einleitung verschiedener Maßnahmen zu sichern. Dazu gehört u.a. die Gefährdungsbeurteilung nach §3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüffrist richtet sich im Regelfall nach der Beanspruchung sowie nach den Verhältnissen vor Ort im Betrieb.

Wer darf die Prüfung von Leitern und Tritten vornehmen?

Die Prüfung von Leitern und Tritten darf nur von befähigten Personen nach §2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgenommen werden. Die Befähigung resultiert aus der Erfahrung des Prüfers, seiner Berufsausbildung und der beruflichen Tätigkeit im Bereich der Prüfung von Leitern und Tritten. Der ordnungsgemäße Zustand einer Leiter oder eines Tritts kann nur bescheinigt werden, wenn diese Anforderungen entsprechend erfüllt werden. Laien sind nicht dazu befugt, die Prüfung von Leitern und Tritten vorzunehmen.

In der DGUV Information 208-016 ist geregelt, dass beschädigte Leitern und Tritte nicht mehr zugänglich sein dürfen, für deren Benutzung. Das Betriebsmittel muss entsprechend ausgesondert werden. Zugleich muss sichergestellt werden, dass die erneute Benutzung vor der Instandsetzung nicht möglich ist. Insofern eine Instandsetzung nicht möglich ist, muss das Betriebsmittel entsprechend entsorgt werden.

Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelwerke

Die Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten ist an verschiedenen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Regelwerken gebunden. Dazu gehören sowohl das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches regelt, was für die Einhaltung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz getan werden muss, als auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), in der geregelt ist, welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, die zur Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führen. In den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wie z.B. die DGUV Information 208-016 ist die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten verankert. Des Weiteren ist u.a. verankert, wie die Prüfung von Leitern und Tritten vorzunehmen ist.

Prüfung von Leitern und Tritten durch die NORM Prüfservice GmbH

Für die Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 (neuerdings DGUV Information 208-016) sind Sie mit der NORM Prüfservice GmbH auf der sicheren Seite. Unsere Prüftechniker werden in regelmäßigen Zeitabständen im Rahmen einer Schulung auf die Prüfung von Leitern und Tritten vorbereitet und entsprechend befähigt. Die Befähigung nach §2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist unabdingbar für die Einhaltung unserer Qualitätsvorgaben mit Hinblick auf die auszuführenden Arbeiten.

Zögern Sie deshalb nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die NORM Prüfservice GmbH berät Sie gerne. Bei Interesse können Sie uns eine Angebotsanfrage zukommen lassen. Sie erhalten von uns schnell und einfach ihr unverbindliches Angebot.

Ihre Vorteile
Gerichtsfeste Dokumentation
Sie erhalten Ihre Dokumentation von uns immer bequem zum Download und noch vor der Rechnungsstellung.
Geringer Betriebsausfall
Wir sorgen beim Prüfen Ihrer PKWs für einen möglichst geringen Ausfall Ihres laufenden Betriebs.
Fachkundige Prüfer
Wir setzen für Ihre Prüfungen nur fachkundige und erfahrene Prüfer mit modernster Messtechnik ein.
Abrechnung zum Festpreis
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Festpreis pro PKW, LKW oder Nutzfahzeug. So haben Sie Ihre Kosten schon vor der Auftragsabwicklung im Überblick.