Regalinspektion nach DIN EN 15635
Gemäß DGUV 108-007
- Kunden
- Industrie, Logistik, Filialisten uvm.
- Prüfung nach
- DGUV 108-007 Durchführungsanweisung
- Grundlage
- Gemäß DGUV 108-007
- Prüffrist
- 1 Jahr
Sicherheit und Funktionalität gewerblicher Regale: Die Bedeutung der Regalinspektion gemäß DIN EN 15635
Zu einer Lagereinrichtung gehören Regale, Leitern und Tritte. Diese gibt es in unterschiedlichen Bauweisen und Größen. Gehören die Regale zu einer gewerblichen Einrichtung, müssen diese nach DIN EN 15635 geprüft werden. Bei einer Regalinspektion handelt es sich also um eine regelmäßige Kontrolle eines gewerblich genutzten Regales. Immer wieder kommt es vor, dass Regale durch den Einsatz von Gabelstaplern oder unzulässigen Belastungen beschädigt werden.
Dementsprechend müssen sie nach DIN EN 15635 gemäß DGUV Regel 108-007 wiederkehrend überprüft werden. Doch wie läuft eine Regalinspektion durch die NORM Prüfservice GmbH ab? Was müssen Unternehmen beachten?
Wozu benötigt man eine Regalinspektion
Regale kommen in fast jedem Unternehmen zum Einsatz. Leider führen mangelnde Stabilität und Beschädigungen durch Gabelstapler nicht selten zu einem erhöhten Unfallrisiko. Mit einer Regalinspektion wird im Regelfall auch eine Prüfung von Leitern und Tritten durchgeführt. Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. In dieser Verordnung steht geschrieben, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, mindestens einmal im Jahr eine Regalinspektion durchzuführen. Für die Regalinspektion benötigen die Unternehmen eine befähigte Person. Laut DGUV Regel 108-007 sind Regale Arbeitsmittel, weshalb sie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterliegen.
In DIN EN 15635 ist der Umfang sowie der Ablauf einer Regalinspektion festgelegt. Mit einer regelmäßigen Regalinspektion können Risiken rechtzeitig erkannt und Unfälle verhindert werden. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Durchführung der Regalinspektion nicht nach, gefährdet er bewusst die Sicherheit seiner Mitarbeiter. Zudem riskiert er durch die fehlende Prüfung seinen Versicherungsschutz. Die Person, die die Prüfung der Leitern und Tritte sowie der Regale durchführt, muss eine spezielle Ausbildung absolvieren.
Ablauf einer Regalinspektion nach DIN EN 15635
Eine Prüfung der Regalanlagen erfolgt bei laufendem Betrieb. In einem Prüfprotokoll wird die gesamte Regalinspektion genau protokolliert. Im ersten Schritt der Regalinspektion wird der allgemeine Zustand des Regals beurteilt. Im Anschluss erfolgt die Prüfung des ordnungsgemäßen Zustandes und der Eignung der Paletten. Der Prüfer gleicht die Installationsebenen und die Angaben in der Zeichnung miteinander ab. Außerdem werden der Gabelstapler sowie die Ladeeinheiten auf Tauglichkeit überprüft. Bei einer Regalinspektion müssen auch die Sichtbarkeit und das Vorhandensein der Belastungsschilder überprüft werden, genauso wie die Durchführung von Manövern durch Lagerarbeiter. Der Boden wird auf Risse, Absenkungen und Schäden untersucht, um die Standsicherheit der Regale zu gewährleisten. Somit handelt es sich grob gesagt auch um Prüfungen in Lager und Logistikhallen.
Sind nicht alle Regale in einem ordnungsgemäßen Zustand, müssen diese durch einen Aufkleber gekennzeichnet werden. Die Risiken werden außerdem in die entsprechenden Schadenseinstufungen klassifiziert. Es gibt drei verschiedene Schadenseinstufungen nach DGUV Regel 108-007. Die grüne Gefahrenstufe verlangt eine Überwachung des Regals. Alle Regalbauteile wurden vom Prüfer als betriebssicher bewertet. Die Schäden überschreiten bei der grünen Gefahrenstufe allerdings noch keinen Grenzwert. Regale mit einer gefährlichen Beschädigung erhalten die orangene Gefahrenstufe. Diese Bauteile sollten so schnell wie möglich repariert oder erneuert werden. Bis zur Reparatur wird das Regal zur Sicherheit abgesperrt.
Die Reparatur muss innerhalb vier Wochen erfolgen. Sollte das Unternehmen die Schadensbehebung hinauszögern, bekommt das Regal die rote Gefahrenstufe. Schwere Schäden werden der roten Gefahrenstufe zugeteilt. Sollte dies der Fall sein, muss der Arbeitgeber sofort handeln und das Regal entladen. Außerdem muss es gleichzeitig abgesperrt werden. Sobald der Schaden behoben wurde, kann das Regal wieder in Betrieb genommen werden. Nach Abschluss einer Regalinspektion erhält das Regal einen Prüfnachweis. Wird die Sicherheit durch die Prüfung bestätigt, erhält der Arbeitgeber ein Prüfsiegel und ein Zertifikat.
Diese Regale müssen sich einer Regalinspektion unterziehen
Alle gewerblich genutzten Regale müssen bei der Regalinspektion überprüft werden. Jedoch liegt bei der Regalinspektion ein besonderes Augenmerk auf die Schwerlastregale. Einer Regalinspektion unterziehen, müssen sich Lagerräume, in denen sich Regalanlagen befinden. Regalanlagen, die zur Ablage von Materialien oder für Arbeitsmittel genutzt werden und Regale in Verkaufseinrichtungen. Doch auch Regale, die in der Landwirtschaft genutzt werden, müssen sich einer Prüfung unterziehen.
Ob Fachbodenregale, Rollregale, Schubladenregale, Palettenregale, Auszugregale, Mehrgeschossanlagen, Schwerlastregale oder Kleinteilregale. Alle Regale, die gewerblich genutzt werden, müssen durch einen befähigten Prüfer kontrolliert werden. Die Regalinspektion besteht aus einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einer jährlichen Expertenkontrolle. Für die Sichtkontrolle genügt ein geschulter Mitarbeiter, der jedes einzelne Regal prüft und die Prüfung dokumentiert. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur Regalinspektion durch die NORM Prüfservice GmbH und freuen Sie sich auf einen bundesweiten Service.