Prüfung von explosionsgefährdeten Anlagen
Gemäß DGUV 113-001
- Kunden
- Gewerbe mit Ex-Anlagen
- Prüfung nach
- DIN VDE 0105-100 und 0100-600
- Grundlage
- DGUV 113-001
- Prüffrist
- 1 - 4 Jahre
Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen: Prüfung von elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0105-100 und 0100-600 unter Berücksichtigung von TRBS 1201 Teil 1
Die Prüfung von elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0105-100 und 0100-600 in explosionsgefährdeten Bereichen erfordert zusätzlich zum umfangreichen Fachwissen für die Anlagenprüfung auch die Befähigung nach TRBS 1201 Teil 1. Rechtliche Grundlage für die Prüfungen in explosionsgefährdeten Bereichen ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Explosionsschutz-Verordnung (ExVo) sowie die DGUV 113-001.
Ziele der Prüfung in explosionsgefährdeten Bereichen
Ziel der Prüfung in explosionsgefährdeten Bereichen ist der Schutz vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände. Seit dem 01. Juni 2015 ist die neue Fassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gültig. Die Novellierung bringt für den Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen einige Neuerungen mit sich.
Was ändert sich mit der neuen Fassung der BetrSichV?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde neu strukturiert und an europäisches Recht angepasst. Außerdem wurden nun die technischen Anforderungen für Ex-Anlagen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hinterlegt. Für Sie als Betreiber bedeutet das einigen Aufwand, zumal Sie jetzt Ihre gesamte Dokumentation an die neue Struktur anpassen müssen. Leichter wird für Sie nun das Archivieren der Prüfberichte. Denn sie müssen nicht mehr in Papierform aufbewahrt werden. Es reicht, wenn sie elektronisch vorliegen. Die NORM Prüfservice GmbH bietet Ihnen eine rechtssichere Prüfung und Dokumentation an. Diese ist im NORM Prüfmanager für Sie als Kunde jederzeit kostenlos abrufbar. Die Gefährlichkeit der Betriebsmedien, sprich, der in den Anlagen verwendeten Stoffe, wird nun nach europäischem Recht eingruppiert. So gilt nicht mehr die Richtlinie 67/548/EWG sondern die EG-Verordnung 1272/2008.
Wer darf die Sicherheitsprüfungen in Ex-Bereichen durchführen?
Erlaubnispflichtige Anlagen müssen, ähnlich wie bisher, erstmalig vor Inbetriebnahme und wiederkehrend von einem zugelassenen Prüfdienstleiser, wie die NORM Prüfservice GmbH geprüft werden. Außerdem verlangt die Verordnung für alle Ex-Anlagen explizit eine Anlagenprüfung.
Ihr zuverlässiger Prüfdienstleister
Wir als zuverlässiger Prüfdienstleister bieten Ihnen eine qualitativ hochwertige und normkonforme Prüfung in Ihren explosionsgefährdeten Bereichen an. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.