
Prüfungen gemäß DGUV V3 während der Corona Pandemie
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 + 4 geprüft werden. Doch wie verhält es sich mit den Pflichtprüfungen während der Corona-Pandemie ? Das Coronavirus hat diverse wirtschaftliche Zweige ins Stocken gebracht oder gar komplett lahm gelegt. Viele Arbeiten sind aus Vorsicht vor Ansteckungen und als vorbeugende Maßnahme demnach ins Homeoffice verlegt worden. Dies hat u.a. zur Folge, dass wiederkehrende Prüfungen gemäß DGUV V3 nicht fristgerecht vorgenommen werden können. Einige Unternehmen gehen sogar so weit, dass sie die Prüfung ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ganz aussetzen. Die Aussetzung der Prüfpflicht birgt viele Risiken, denn Strom ist ein wichtiger Motor der Wirtschaft, gleichzeitig aber auch eine große Gefahrenquelle, die nicht unterschätzt werden sollte. Der Gefahr, unerwünschte Risiken gleichsam hochzuschrauben, kann durch die Aussetzung der Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 + 4 leicht begegnet werden. Es bietet sich jedoch hier die Möglichkeit, die Prüfpflicht dennoch auszusetzen, wenn bestimmte sicherheitsrelevante Faktoren berücksichtigt wurden. Hierzu hat die Berufsgenossenschaft einige Sonderregelungen präsentiert, auf die sich Unternehmen stützen können. Nichts desto trotz, warnen einige Experten und Sachverständige aus der Elektrotechnik zunehmend vor der Aussetzung der Prüfpflicht. Unter Berücksichtigung diverser Regelungen im Umgang mit der Covid-19 Pandemie sollten die DGUV V3 + 4 Prüfungen im Rahmen der festgelegten Prüffristen dennoch vorgenommen werden.