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Prüfung von elektrischen Anlagen

Vernachlässigen Sie die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht

Die Berufsgenossenschaften haben den ständigen Auftrag, Grundsätze für eine ordnungsgemäße Prävention im Bereich der Betriebssicherheit aufzustellen, die allenfalls auch gesetzlichen Charakter innehaben. Die Standards für eine ordnungsgemäße Prävention in der Unfallverhütung werden grundsätzlich nach sorgfältiger Prüfung aller zu erwartenden maßgeblichen Umstände in den Betrieben etabliert und durchgesetzt. Deshalb ist es für den Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln unerlässlich, eine entsprechende Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 + 4 vornehmen zu lassen und diese durch ein entsprechendes Protokoll bescheinigen zu lassen. Unternehmer, die grob fahrlässig mit dem Thema Prüfungen gemäß DGUV V3 umgehen, riskieren eine Abmahnung oder Strafe. Außerdem wird dadurch die Arbeitssicherheit in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigt, sodass im schlimmsten Fall sogar Menschenleben betroffen sein können. Aufgrund dessen ist es vonseiten der Unternehmer umso klüger, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und eine entsprechende Präventionsmaßnahme, sprich, eine Prüfung der elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 einzuleiten. Entweder besteht für den Unternehmer die Möglichkeit, die Prüfung hausintern durch eigene Elektriker durchführen zu lassen oder aber auch durch die Beauftragung eines auf elektrische Sicherheitsprüfungen spezialisiertes Unternehmen. Hier gibt es einige Besonderheiten, die zu beachten sind. Die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701 oder 0702 muss mindestens von elektrisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Diese Personen dürfen aber nur insoweit elektrische Prüfungen von Geräten durchführen, wenn die Führung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft erfolgt. Hierzu benötigt die dazu beauftragte Elektrofachkraft ebenso eine entsprechende Befähigung nach TRBS 1203. Strom ist ein wichtiger Motor der Wirtschaft, gleichzeitig aber auch eine große Gefahrenquelle. Umso größer ist die Gefahr, die von fest verbauten elektrischen Anlagen ausgeht. In diesem Bereich ist es zwecks Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV.) umso wichtiger, auf eventuelle Gefahren zu reagieren, indem die elektrischen Anlagen auf ihre Sicherheit überprüft werden. Im Gegensatz zur Geräteprüfung gelten hier andere Anforderungen. Die Prüfung von elektrischen Anlagen darf nur von einem Elektriker mit einer entsprechenden Befähigung nach TRBS 1203 vorgenommen werden. Gleichermaßen nicht zu vernachlässigen ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Ermittlung der Prüffristen und der Maßnahmen zur Erfüllung der Bedingungen im Arbeitsschutz.

NORM Prüfservice
Fr. 20 Mai 2022